Für die Erhaltung der Schule müssen wir die Eltern um finanzielle Beiträge ersuchen, weil Privatschulen vom Staat grundsätzlich außer den Lehrergehältern keine gesetzlich gesicherten Beiträge erhalten. Wir versuchen, diese Beiträge so niedrig als möglich zu halten, wozu die laufende Subventionierung seitens des Ordens wesentlich beiträgt.
Neue Beiträge ab Februar 2023:
Schulgeld (für alle) |
bis 01.2023 | ab 02.2023* | Anmerkungen |
€ 113,- |
€ 118,- |
10 mal pro Jahr |
Essensbeitrag
Der Essenbeitrag für ein Mittagessen beträgt ab Jänner 2024 € 5,30.
Schülerbeihilfen
Es gibt solche staatliche Beihilfen in folgenden Fällen:
- für Schulveranstaltungen (Schikurse etc.), die bei uns ab der 2. Klasse stattfinden;
- ab der 6. Klasse die „Schulbeihilfe“ für alle Schüler.
In jedem Fall ist allerdings eine gewisse „Bedürftigkeit“ vorausgesetzt, d.h. geringeres Familieneinkommen oder mehrere schulpflichtige Kinder, was von einer staatlichen Stelle geprüft wird.
Die Kinder werden ab der 2. Klasse (weil es für die 1. Klasse keinen solchen Anlass gibt) am Schulbeginn von den Klassenvorständen informiert und erhalten Antragsformulare in der Schule. Diese sind dann von den Eltern auszufüllen und werden von uns gesammelt weitergeleitet. Die Eltern erhalten dann eine Mitteilung, wie das Ansuchen erledigt wurde.