Hausordnung

am Gymnasium und ORG Dachsberg

Stand: 01.02.2023

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Präambel

An unserer Schule gehen wir miteinander respektvoll um. Wir behandeln einander so, wie wir selbst behandelt werden wollen (Die goldene Regel: Mt. 7,12). Schule ist ein Ort des Lernens und der Begegnung, und so wollen wir in einer Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens leben. Wir, Schüler/innen, Lehrpersonen, Angestellte und Eltern, achten einander, und unser Schulklima soll von Mitmenschlichkeit, Freundlichkeit und Interesse geprägt sein. Wir helfen einander, tragen Konflikte in einer fairen Weise und nicht über soziale Netzwerke aus. Wir kommunizieren gewaltfrei.

1. UNTERRICHT

1.1  Um 7.10 h beginnt die Beaufsichtigung, im Eingangsbereich um 6.50 h.

1.2  Alle Schüler/innen und Lehrer/innen kommen rechtzeitig in den Klassenraum oder Sonderunterrichtsraum, damit der Unterricht zeitgerecht beginnen kann. Alle notwendigen Unterrichtsmittel liegen am Tisch bereit.

1.3  Im Unterricht wird der Person, die am Wort ist, zugehört.

1.4  Sollte die Lehrperson fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend sein, ist durch die Klassensprecher die Administration zu verständigen.

1.5  Wenn ein/e Schüler/in verhindert ist, am Unterricht teilzunehmen, ist das Sekretariat, das ab 7.00 h besetzt ist, zu verständigen. Andernfalls ist ehestmöglich dem Klassenvorstand eine schriftliche Entschuldigung zu übergeben.

1.6  Der Klassenvorstand kann aus wichtigen Gründen für einen Tag die Erlaubnis zum Fernbleiben geben. Bei mehreren Tagen muss der Schulleiter kontaktiert werden.

1.7  Die Abmeldung vom Unterricht erfolgt immer bei einer Klassenlehrperson, die dies im Klassenbuch vermerkt. Für den Nachmittagsunterricht: Eine Abmeldung erfolgt mit dem Formular (im Sekretariat erhältlich) bei der Lehrperson, die nachmittags unterrichtet.

1.8  Bei häufigem Fehlen an einzelnen Tagen, im Besonderen an Tagen vor Schularbeiten, kann der Klassenvorstand eine ärztliche Bestätigung verlangen. Bei einer hohen Absenz in einem Fach muss eine Nachtragsprüfung absolviert werden.

2. VERHALTEN

2.1  IM SCHULGEBÄUDE

Es ist unsere Schule. Das Gebäude und alle Einrichtungen werden schonend behandelt.

2.1.1  Alle Schüler/innen verwenden den Schuleingang zur Garderobe und wechseln dort die Straßenschuhe mit den Hausschuhen.

2.1.2  Die Garderobe wird während der Unterrichtszeit nicht betreten.

2.1.3  Fangenspielen und Lärmen sind untersagt.

2.1.4  Während des Unterrichts herrscht auf den Gängen Stille.

2.1.5  Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit, auch bei

Freistunden in der Oberstufe, ist nur mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt.

2.2  IN DER KLASSE

2.2.1  Alle bemühen sich um eine entsprechende Ordnung in den Klassen.

2.2.2  Die Tafel ist nach jeder Unterrichtsstunde zu löschen. Dafür sind die Klassenordner verantwortlich.

2.2.3  Es liegt nichts am Boden.

2.2.4  Es wird nichts auf die Bänke oder auf die Pultteiler geschrieben.

2.2.5  Zumindest einmal im Monat wird zu einem vom KV festgesetzten Termin in den Bankfächern und Kästen Ordnung gemacht.

2.2.6  Nach der letzten Stunde, die im eigenen Klassenraum stattfindet, werden die Stühle auf die Tische gestellt, die Fenster geschlossen, wird die Milchkiste retourniert und das Licht abgedreht.

2.2.7  Zum Aufhängen von Plakaten werden ausschließlich die Pinnwände verwendet.

2.2.8  Der Müll ist entsprechend den Vorgaben zu trennen.

2.2.9  Klassen-PC und Aktivboxen stehen ausschließlich in Anwesenheit oder im Auftrag einer Lehrkraft zur Verfügung.

2.2.10  In fremde Klassen geht man nur mit Begründung (Unterstufe).

               2.2.11  Vor FLEX-Zeiten liegt nichts auf den Schultischen.

 

 

2.3 DETAILS

2.3.1  Handys, MP3-Player, Tablets, Spielkonsolen

Siehe Präambel: Schule ist ein Ort der Begegnung.

→ 1. und 2. Klassen: Handys etc. bleiben zu Hause. (Ausnahmen sind ausschließlich mit der Direktion zu klären.)

→ 3. und 4. Klassen: Handys etc. sind auf dem Schulgelände abgeschaltet und in den versperrbaren Kästen abgelegt.

→ Für die Oberstufe: Handys etc. dürfen vor dem Unterricht bis 7.25 h, in Freistunden und in der Mittagspause in den Klassenräumen – und nur dort -verwendet werden. Während der restlichen Zeit sind sie abgeschaltet und im Kasten aufbewahrt.

→ Laptops sind nur eingeschaltet, wenn sie im Unterricht gebraucht werden.

2.3.2  Offene Trinkbecher von Automaten werden ausschließlich in den jeweiligen Pausenhallen verwendet.

2.3.3  Während des Unterrichtes wird nicht gegessen. (Trinkgewohnheiten werden mit der jeweiligen Lehrperson geregelt.).

2.3.4  Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen nicht mitgebracht werden.

2.3.5  Für alle Schüler/innen gilt: Der Konsum und das Mitführen von Alkohol, Suchtmitteln, Drogen, Tabak- und Nikotinprodukten, sowie E-Zigaretten aller Art und weiterer Produkte, die unter das TNRSG (Tabaknichtraucherschutzgesetz) fallen, sind untersagt.
Eine Ausnahme bildet die nicht missbräuchliche Einnahme von Medikamenten.
Im Falle der Übertretung erfolgt eine Anzeige an die Behörde. Darüber hinaus behält sich die Schulleitung den sofortigen Verweis von der Schule vor.

2.3.6  In der Garderobe wie auch in den Schultischen und Schultaschen werden keine Wertgegenstände und kein Bargeld aufbewahrt. Dafür gibt es in den Klassen Schließfächer. Es wird keine Haftung übernommen.

2.3.7  Wenn eine Verschmutzung entsteht, ist dafür Sorge zu tragen, dass unmittelbar gereinigt wird. Dafür stehen in den Klassen und in den Pausenhallen Wischtücher und Kehrgarnituren zur Verfügung.

2.3.8  Darüber hinaus kann es Vereinbarungen geben, die mit dem Klassenvorstand oder der Direktion getroffen werden.

KONSEQUENZEN

Bei Nichteinhalten unserer Abmachungen gibt es Konsequenzen entsprechend der „Rechtsvorschrift für Schulordnung“ (in der jeweils aktuellen Fassung, Bundeskanzleramt). Zudem hat die Schulleitung das Recht, Schüler/innen für einen besonderen Dienst an der Schulgemeinschaft am Nachmittag einzuteilen. Die Eltern sind in so einem Fall rechtzeitig zu informieren.

Grobfahrlässiges Verhalten kann zur Auflösung des Vertrages und damit zum Ausschluss führen.

HANDYREGELUNG

Bei Vergehen wird das Handy bis zum Ende des Unterrichts im Sekretariat aufbewahrt. Wird das Handy ein 2. Mal abgenommen, holen die Eltern das Handy oder es kann am darauffolgenden Schultag nach dem Unterricht in der Direktion abgeholt werden. Damit verbunden ist ein Klassenbucheintrag. Ein weiteres Absammeln führt zu einem Gespräch mit den Eltern, verbunden mit einer Verwarnung.